Ehrenkodex & Reglement



Ehrenkodex

° Wir spielen zum Plausch Volleyball
° Klar schwächere Mannschaften werden nicht abgeschossen, sondern ausgespielt.
° Spieler(innen), die durch Schläge gegnerische Spieler(innen) gefährden, sind in dieser Meisterschaft unerwünscht. Sie sollen durch ihre Mannschaftsführer zurechtgewiesen werden.
° Auf Anfrage des Schiris werden Fehler zugegeben.
° Die Schiris erklären auf Anfrage ihre Entscheide.
° Reklamationen gefährden den Geist der Mixed-Meisterschaft. Sie sind daher unerwünscht und zu unterlassen.
° Krasse Fehlentscheide der Schiris sollen von der bevorteilten Mannschaft zugegeben werden. Der Ballwechsel wird wiederholt.


Reglement

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Verbindlichkeit: Das Reglement wird vom Organisationskomitee (OK) und der alle zwei Jahre stattfindenden Spielführersitzung erlassen und ist für die gesamte Mixed-Meisterschaft verbindlich.
1.2. Spielregeln: Für alle Spiele sind die offiziellen Regeln des Schweiz. Volleyballverbandes Swiss Volley verbindlich (erhältlich im Volleyshop auf www.swissvolley.ch). Wesentliche Abweichungen sind im Reglement festgelegt:

Wichtig:
- Betreten der Mittellinie wird im Mixed bedingungslos abgepfiffen
- Das Einsetzen eines Liberos ist nicht gestattet

1.3. Tenue: einheitliche Leibchen; Nummern erwünscht.
 
2. ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG
2.1. Teilnahmeberechtigung
 
a) Mannschaften aus Vereinen, Firmen, Schulen, etc. aus dem Kanton Zürich und Grenzorte
b) - SpielerInnen der 3., 4. und 5. Liga sowie maximal zwei 2.-Liga Spielerinnen und maximal ein 3.-Liga Spieler (lizenziert für die laufende Saison SVBV); d.h. auf dem Matchblatt dürfen auch nicht mehr als die erlaubten lizenzierten SpielerInnen eingetragen sein. Bei Doppel-Lizenz ist die höhere Lizenz massgebend.
- Juniorinnen und Junioren (ausgenommen SAR und Nach-SAR), sowie
- nichtlizenzierte SpielerInnen. Turnverband frei.
c) Es müssen mindestens 3, jedoch max. 4 Damen auf dem Spielfeld sein.
d) Ein(e) Spieler(in) darf in der gleichen Gruppe nur in einem Team spielen. Für Spiele in einer anderen Gruppe darf diese(r) aber "ausgeliehen" werden.
2.2. Mannschaftsrückzug: Wird eine Mannschaft während der Meisterschaft zurückgezogen, werden die ausgetragenen Spiele nicht gewertet, zudem verliert sie ihr Startgeld und steigt automatisch ab.
2.3. Spielmodus: Die Meisterschaft besteht aus einer Vor- und einer Rückrunde. Je nach Anzahl der teilnehmenden Mannschaften werden die C-Gruppen aus mindestens 6, maximal 9 Mannschaften gebildet. Die A-Gruppe besteht aus 9, die 3 B-Gruppen aus jeweils 8 Mannschaften. (1 A-, 3 B- und je nach teilnehmenden Mannschaften C-Gruppen).
  Gespielt wird auf 3 Gewinnsätze; bei Spielabbruch wegen Zeitmangel (Zeitlimite muss vor dem Spiel bekannt gegeben werden!) gilt das Resultat der gespielten Sätze. Bei unentschiedenem Spielstand erhält jede Mannschaft einen Punkt. Ein aus anderen Gründen unterbrochenes Spiel kann nicht an einem anderen Tag fortgesetzt, sondern muss wiederholt werden.
  Gewinner der Meisterschaft (Wanderpokal) ist der Sieger der A-Gruppe.
  Auf- und Absteiger: Die drei letzten der A-Gruppe steigen ab; je die erstplazierten der drei B-Gruppen steigen in die Gruppe A auf. Je die zwei letzten der B-Gruppen steigen ab. Je nach Anzahl C-Gruppen steigen die ersten 2 (bei 3 Gruppen) bzw. die ersten plus die punktemässig bestplatzierten Teams in die B-Gruppen auf.
  Mannschaften, die während der laufenden Saison wegen unlauteren Verhaltens mit einem Fortfait bestraft worden sind, können nicht aufsteigen!
2.4. Wertung: Ein gewonnenes Spiel ergibt 2 Punkte (unentschieden siehe 2.3.). Bei Punktegleichheit entscheidet 1. das Satzverhältnis, 2. die Anzahl gewonnener Sätze.
2.5. Spielplan: Die Spieldaten werden aufgrund der Angaben der Mannschaften vom OK festgelegt. Spielverschiebungen (nur in äussersten Notfällen!) müssen von den betroffenen Mannschaften und Schiris selbständig arrangiert und dem OK schriftlich (Fax/E-Mail) mitgeteilt werden.
2.6. Mannschaftsführer: Er ist gegenüber dem OK für alle Belange (Organisation der Heimspiele, richtiges Ausfüllen der Matchblätter, etc.) verantwortlich. Adressänderungen sind dem OK sofort zu melden!
2.7. Spielleiter/Schiedsrichter: Jede Mannschaft ist verpflichtet, einen Schiedsrichter zu stellen. Dieser leitet die Spiele der Heimmannschaft, soll jedoch bemüht sein, das Spiel absolut unparteiisch zu leiten! Er darf während des Spiels nicht ausgewechselt werden und hat keine Spielerlaubnis (In Ausnahmefällen kann dies vor dem Spiel im Einverständnis mit der Gastmannschaft geändert werden).
2.8. Matchblätter: Diese werden vom OK zusammen mit den Spielplänen versandt. Schreiber und Täfeler müssen von der Heimmannschaft gestellt werden. Das Matchblatt (Original) muss vollständig ausgefüllt (Gruppenzugehörigkeit, Ort und Datum, Namen, Ligazugehörigkeit, evtl. Tenue-Nr., und vollständige Resultate; leere Zeilen ausstreichen) und vom Schiedsrichter, Schreiber und den beiden Mannschaftskapitänen unterschrieben innert 24 Stunden an das OK gesandt werden (Fax oder E-Mail).
2.9. Spielanlagen: Die Heimmannschaft verpflichtet sich, folgendes Material zur Verfügung zu stellen:
- Halle mit markiertem Volleyballfeld
- Netz (Netzhöhe 2,34 m), Antennen
- offizieller Matchball aus Leder
- Matchblätter (werden vom OK mit den Spielplänen zugestellt) und Anzeigetafel
- erhöhter Platz (Kasten) für den Schiri
- getrennte Garderoben und Duschmöglichkeiten für Damen und Herren
- die Halle muss für die Spiele mindestens 2 Stunden zur Vergnügung stehen und zum Einspielen mind. 1/2 Stunde vor Matchbeginn geöffnet sein (Garderoben mind. 40 Min. vor Spielbeginn).
2.10. Gebühren
Fr. 100.00 Startgeld pro Mannschaft (inkl. Matchblätter) zu bezahlten gleichzeitig mit der Anmeldung (diese ist erst nach erfolgter Zahlung gültig!)
   
3. RECHTSPFLEGE
  Ein Protest kann nur gegen nachprüfbare Tatbestände (Spielanlagen, Spielberechtigung eines Spielers, etc.) eingereicht werden. Schiedsrichterentscheide können nicht angefochten werden. Ein Protest muss unter Bemerkungen auf dem Matchblatt genau vermerkt werden. Dieser wird vom OK nach Anhören der Parteien und Zeugen innert Monatsfrist entschieden. Der Beschluss wird den betroffenen Mannschaften schriftlich bekannt gegeben und kann nicht angefochten werden.
   
4. VERSICHERUNGEN
  Die Versicherung ist Sache jedes einzelnen Spielers.

Wettswil, April 2008


14.10.2009, Kontakt & Impressum